Frequently Asked Questions

Auf der Metalnight gilt das deutsche Jugendschutzgesetz (JuSchG).

Zutrittsbestimmungen:
Kinder & Jugendliche dürfen nur unter Begleitung eines Erziehungs- oder Personensorgeberechtigten die Metalnight besuchen.
Jugendliche von 16 bis einschließlich 17 Jahre ohne Erziehungsberechtigten oder Personensorgeberechtigten haben bis 24:00 Uhr das Festivalgelände (Konzertgelände und Campingplatz) zu verlassen!

Personensorgeberechtigter
Personenberechtigte sind die Personen, denen allein oder gemeinsam mit einer anderen Person nach den Vorschriften des Bürgerlichen Gesetzbuchs die Personensorge zusteht. In der Regel sind dies die Eltern.

Erziehungsbeauftragter
Erziehungsbeauftragter ist jede Person über 18 Jahren, soweit sie für die Zeit der Veranstaltung auf Grund einer schriftlichen Vereinbarung mit der personensorgeberechtigten Person Erziehungsaufgaben wahrnimmt.

Bei Begleitung des Kindes oder Jugendlichen durch einen Erziehungsbeauftragten muss die „Vereinbarung zur Erziehungsbeauftragung“ rechtsverbindlich ausgefertigt und unterschrieben sein. Dieses Dokument ist vom Jugendlichen samt Ausweis immer bei sich zu führen. Sollte dies bei einer Kontrolle nicht gegeben sein, drohen dem Erziehungsbeauftragten ein polizeilicher Verweis und eine Meldung an das zuständige Jugendamt. Es muss die Möglichkeit der Heimfahrt der zu beaufsichtigenden Person gewährleistet sein.

Wir weisen ausdrücklich darauf hin, dass die Personensorgeberechtigten, also in der Regel die Eltern, in ihrer Verantwortung entscheiden, wer den Erziehungsauftrag übernehmen kann und in welchem Umfang dieser übertragen wird. Auch die Person, der die Erziehungsbeauftragung übertragen wird, sollte sich darüber im Klaren sein, welche Verantwortung hierdurch übernommen wird. 

Achtung: Das Alkoholverbot für Jugendliche unter 18 Jahren, das auch den Konsum von branntweinhaltigen Mixgetränken (§9 JuSchG) beinhaltet, bleibt bestehen.

Kinder bis einschließlich 12 Jahre haben in Begleitung ihrer Eltern und gegen Vorlage des Kinderausweises und des Personalausweises eines Elternteiles freien Eintritt.

Die Veranstaltung wird von uns barrierefrei gehalten und kann jederzeit von Rollstuhlfahrern & schwerbehinderten besucht werden.
Diese erhalten von uns inkl. der Begleitperson freien Eintritt zur Veranstaltung.

Mit dem Betreten der Veranstaltung erklärt sich der Gast einverstanden damit, dass von ihm Bild- und Tonaufnahmen gemacht werden können, die einer späteren Veröffentlichung dienen.

Auch bei uns gilt ab 22 Uhr die Nachtruhe!
Nach 22 Uhr muss darauf geachtet werden, im Außenbereich den Lärmpegel möglichst gering zu halten um die Anwohner nicht zu stören.
Im Innenbereich kann natürlich bis zum Hallenschluss um 2 Uhr fleißig gefeiert werden!

Anweisungen unserer Helfer, die für unsere Sicherheit & Ordnung Sorgen ist absolut Folge zu leisten! Andernfalls erteilt der Veranstalter umgehendes Hausverbot.

Übrige Karten werden an der Abendkasse mit einem kleinen Aufpreis erhältlich sein. 

folgt…

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